Rechtsprechung:
LAG Nürnberg - Beschluss vom 24.03.2004 (5 Ta 153/03)

   

Kurzleitsatz:
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des Insolvenzverwalters


Relevante Normen:
GVG § 17a Abs. 2; GVG § 17a Abs. 3; ArbGG § 3; InsO § 60;


Fundstellen dieser Entscheidung:
LAGReport 2005, 128

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