Rechtsprechung:
LAG Nürnberg - Urteil vom 17.02.2004 (6 Sa 518/03)

   

Kurzleitsatz:
Soziale Auswahl: Darlegungs- und Beweispflicht für die einseitige Versetzbarkeit des Arbeitnehmers mittels Direktionsrechts


Relevante Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang