Rechtsprechung:
FG München - Urteil vom 31.07.2002 (13 K 884/02)

   

Kurzleitsatz:
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei Ruhen des Verfahrens


Relevante Normen:
FGO § 46; AO (1977) § 363 Abs. 2 S. 2;



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