Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 25.03.2004 (2 AZR 295/03)

   

Kurzleitsatz:
Kündigung; Mutterschutz; Prozessrecht - Betriebsbedingte Kündigung; Elternzeit; Kündigung einer Schwangeren wegen Betriebsstillegung; Beurteilungszeitpunkt bei Kündigung "zum Ende des Erziehungsurlaubs"; Kündigung vor Bestandskraft der Zulässigkeitserklärung; Verwirkung der Geltendmachung des Fehlens einer Zulässigkeitserklärung nach § 18 BErzGG [nach Zulässigkeitserklärung gem. § 9 Abs. 3 MuSchG]


Relevante Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; BErzGG § 18; MuSchG § 9 Abs. 1 S. 1; BGB § 242;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BAGReport 2004, 319
NZA 2004, 1064
VersR 2004, 1869

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