Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.07.2004 (2 StR 223/04)

   

Kurzleitsatz:
Keine strafschärfende Berücksichtigung der Tat bei strafbefreiendem Rücktritt


Relevante Normen:
StGB § 24 Abs. 1 § 46 Abs. 2;



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