Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 23.06.2004 (2 StR 491/03)

   

Kurzleitsatz:
Aufklärungspflicht bei nur möglicherweise erreichbarem Zeugen; Unerreichbarkeit eines vernehmungsunfähigen Zeugen


Relevante Normen:
StPO § 244 Abs. 2 § 251 Abs. 1, Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2005, 44

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