Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.07.2004 (5 StR 333/03)

   

Kurzleitsatz:
Gewinnermittlung bei einer GmbH; Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Gewinnermittlung


Relevante Normen:
AO § 370; KStG § 8; EStG § 4 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2005, 106
wistra 2004, 467

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