Rechtsprechung:
VGH Bayern - Entscheidung vom 28.02.2000 (2 B 93.2861)

   

Kurzleitsatz:
Nachbarklage gegen Schweinestall [landwirtschaftl. Betrieb mit 19 Zucht-/Mastschweinen] in einem Gebiet, das entweder einem Dorfgebiet entspricht oder als Gemengelage i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB anzusehen ist; kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot


Relevante Normen:
BayBO Art. 62 S. 2; BauGB § 34; BauNVO § 5 § 15;



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