Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 08.06.2004 (22 U 212/03)

   

Kurzleitsatz:
Dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen bei befristeter Laufzeit und Verlängerung im Falle ausbleibender Kündigung - keine gerichtliche Aufklärungspflicht bei völlig substanzlosem Parteivorbringen


Relevante Normen:
BGB § 627; ZPO § 139;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Köln 2004, 321

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