Rechtsprechung:
OLG Dresden - Urteil vom 18.07.2002 (7 U 232/02)

   

Kurzleitsatz:
»1. Auch Bruchteilseigentum ist ersitzungsfähig.2. § 11 Abs. 2 EGZGB ist über § 3 EGZGB als Übergangsvorschrift auch in Bezug auf die durch § 11 Abs. 1 der Grundbuchverfahrensordnung der DDR verkürzte Ersitzungsfrist heranzuziehen.«


Relevante Normen:
EGZGB § 3 § 11 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJ 2003, 370
OLGReport-Dresden 2003, 407

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