Rechtsprechung:
OLG Dresden - Urteil vom 13.02.2003 (7 U 80/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Volkseigentum an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht kann nicht im Wege der Ersitzung begründet werden.2. Fehlerhafte Fiskuserbschaften begründen in aller Regel keinen Bestandsschutz i. S. des Art. 237 § 1 EGBGB.3. § 8 VZOG i. d. F. des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes verdrängt den tatsächlichen Eigentümer nicht aus seiner Rechtsstellung. Der nach § 8 VZOG Ver fügungsberechtigte verfügt daher als Nichtberechtigter i. S. des § 816 Abs. 1 S. 1 BGB.«


Relevante Normen:
VZOG § 8; EGBGB Art. 237 § 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Dresden 2003, 337

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