Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 14.01.1998 (2 BvR 2346/96)

   

Kurzleitsatz:
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei Streitigkeiten unter Funktionsträgern der Staatsgewalt im Land


Relevante Normen:
AbgG (Abgeordnetengesetz) Bremen § 37; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 Art. 101 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1;



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