Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 09.03.1998 (1 BvR 1041/92)

   

Kurzleitsatz:
Willkürverbot und rechtliches Gehör im Rahmen des Zivilrechtsstreits


Relevante Normen:
BauGB § 153 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1;



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