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| Rechtsprechung: FG München - Urteil vom 08.03.2004 (13 K 5318/02) | | | | Kurzleitsatz: Zeitanteiliger Abzug degressiver Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG im Erstjahr; Abzug des nicht verbrauchten Restbetrags im achten darauf folgenden Kalenderjahr; Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG besteht im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung ein Wahlrecht zum Abzug lediglich zeitanteiliger AfA mit der Folge, dass im achten Kalenderjahr nach dem Kalenderjahr der Fertigstellung oder Anschaffung ein entsprechender Anspruch auf zeitanteiliger AfA in Höhe von 5 % besteht.
Relevante Normen: EStG (1997) § 7 Abs. 5 Nr. 2; EStR R 44 Abs. 2 S. 1;
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