Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 18.05.2004 (3 Ss 148/02)

   

Kurzleitsatz:
»1. Zur Abgrenzung der Drohung i. S. d. § 240 StGB von einer bloßen Warnung.2. Zur Verwerflichkeit der Drohung seitens eines Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmer in einem bestimmten Weigerungsfall umzusetzen bzw. zu versetzen.«


Relevante Normen:
StGB § 240;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang