Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.01.2004 (3 Ss 273/03)

   

Kurzleitsatz:
»Zur groben Verkehrswidrigkeit und zur Rücksichtslosigkeit i. S. d. § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a StGB bei Nichtbefolgung von Wechsellichtzeichen an einer beampelten Kreuzung.«


Relevante Normen:
StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2a;



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