|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.08.2004 (3 Ws 159/04) | | | | Kurzleitsatz: »1. Ein Tatbeteiligter wird dadurch, dass er in Erfüllung seiner gesamtschuldnerischen Haftung den durch die Tat Verletzten entschädigt, nicht selbst zum "Verletzten" i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB.2. Zur Sicherung eines dem Tatbeteiligten gegen den anderen Tatbeteiligten erwachsenen (Ausgleichs-) Anspruchs kommt die Anordnung eines dinglichen Arrestes nach § 111 d Abs. 1 StPO nicht in Betracht.«
Relevante Normen: StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; StPO § 111b Abs. 2; StPO § 111b Abs. 5; StPO § 111d Abs. 1; StPO § 111e; BGB § 426 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: NJW 2005, 1815 wistra 2004, 478
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|