Rechtsprechung:
OLG Dresden - Beschluss vom 27.04.2004 (4 Ws 4/04)

   

Kurzleitsatz:
»Im Zuge der Bodenreform ergangene Entscheidungen und Maßnahmen waren keine strafrechtlichen Maßnahmen und sind daher nicht gemäß § 1 Abs. 5 StrRehaG rehabilitierungsfähig.«


Relevante Normen:
StrRehaG § 1 Abs. 5; Bodenreform-Verordnung;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VIZ 2004, 550

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