Rechtsprechung:
OLG Dresden - Beschluss vom 29.04.2004 (4 Ws 93/03)

   

Kurzleitsatz:
»Entscheidungen der Kommission für Beschlagnahme und Sequestration sowie der Entnazifizierungskommission gemäß SMAD-Befehl Nr. 201 und hierauf fußende Maßnahmen waren keine strafrechtlichen Maßnahmen und sind daher nicht gemäß § 1 Abs. 5 StrRehaG rehabilitierungsfähig.«


Relevante Normen:
StrRehaG § 1 Abs. 5; SMAD-Befehl Nr. 201;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VIZ 2004, 551

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang