Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluss vom 01.09.2004 (7 B 47.04)

   

Kurzleitsatz:
Auskehr des Erlöses statt Rückübertragung bei Wirksamwerden der Verfügung nach Inkraftkreten des Vermögensgesetzes


Relevante Normen:
VermG § 2 Abs. 3 § 3 Abs. 4; GVO § 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 2005, 396
VIZ 2004, 519

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