Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.09.2004 (V ZB 8/04)

   

Kurzleitsatz:
Erstattung gezahlter Kosten


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2005, 79

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