Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.10.2004 (X ZB 3/03)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund Übermittlung an einen anderen Telefaxanschluss


Relevante Normen:
ZPO § 520 Abs. 2 § 233 § 234 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2005, 923

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