Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.10.2004 (XII ZB 108/04)

   

Kurzleitsatz:
Rechtliche Einordnung von Versorgungsanrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes


Relevante Normen:
BGB § 1587b Abs. 1; VAHRG § 1 Abs. 3;



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