Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluss vom 26.08.2004 (20 F 16.03)

   

Kurzleitsatz:
"in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die Zurückhaltung der Akten


Relevante Normen:
VwGO § 99; VwVfG § 40; ThürVSG § 11 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DVBl 2004, 1493
NJW 2005, 1208
NVwZ 2005, 334

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