Rechtsprechung:
FG Köln - Urteil vom 30.10.2002 (4 K 5916/97)

   

Kurzleitsatz:
Gewerbesteuer, Steuergegenstand, Kürzung


Relevante Normen:
GewStG § 12 Abs. 3 Nr. 2a (i.d. für d. Streitjahr gültigen Fassung); GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2;



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