Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.10.2004 (3 StR 253/04)

   

Kurzleitsatz:
Gegenvorstellungen zu einem Verwerfungsbeschluss


Relevante Normen:
StPO § 349 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang