Rechtsprechung:
KG - Urteil vom 02.09.2004 (12 U 97/03)

   

Kurzleitsatz:
Verletzung der richterlichen Hinweispflicht (§ 139 ZPO) als Berufungsgrund - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die angefochtene Entscheidung


Relevante Normen:
ZPO § 139;



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