Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Beschluss vom 06.09.2004 (2 Wx 87/04)

   

Kurzleitsatz:
Wohnungseigentumsrecht: Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist ( §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 WEG, 22 Abs. 2 FGG)


Relevante Normen:
FGG § 22 Abs. 2; WEG § 45 Abs. 1; WEG § 43 Abs. 1 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Hamburg 2005, 255

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang