Rechtsprechung:
OLG Hamburg - Beschluss vom 16.08.2004 (2 Wx 55/02)

   

Kurzleitsatz:
Wohnungseigentumsrecht: Ausgleichungspflicht der Wohnungseigentümer hinsichtlich eines offenen Treuhandkontos


Relevante Normen:
BGB § 670; BGB § 675; WEG § 16;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Hamburg 2005, 98
ZMR 2004, 932

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