Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 23.09.2004 (1Z BR 80/04)

   

Kurzleitsatz:
Unterschiedliche Bestimmung des Geburtsnamens bei Kindesannahme ohne gemeinsamen Ehenamen der Eltern


Relevante Normen:
BGB § 1617 Abs. 1 Satz 3 § 1757 Abs. 2 Satz 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGReport 2005, 200
FamRZ 2005, 1010

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang