Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 13.10.2004 (3Z BR 138/04)

   

Kurzleitsatz:
Keine alleinige Verwaltung des Gesamtgutes durch Ehegatten bei Betreuerbestellung


Relevante Normen:
BGB § 1821 § 1458;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGReport 2005, 88
FamRZ 2005, 477

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang