Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 02.08.2004 (2 Ss 252/04)

   

Kurzleitsatz:
»Allein aus der Tatsache, dass ein Anklagevorwurf existent ist, kann eine für den Angeklagten nachteilige Bewertung der Sozialprognose im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung nicht getroffen werden.«


Relevante Normen:
StPO § 154 Abs. 1; StPO § 154a; StPO § 337; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; StPO § 349 Abs. 4; StGB § 21; StGB § 53;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VRS 107, 424

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