Rechtsprechung:
OLG Hamm - Beschluss vom 01.06.2004 (4 Ss 203/04)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, keine Frist versäumt, Ersatzzustellung, Einlegen in den Briefkasten, keine eindeutige Zuordnung des Briefschlitzes, Briefschlitz im Mehrfamilienhaus


Relevante Normen:
ZPO § 180;



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