Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 13.10.2004 (I ZB 10/02)

   

Kurzleitsatz:
"Roximycin"; Unterscheidungskraft und verbotene Benutzung einer an einen International Nonproprietary Name angelehnten Marke


Relevante Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 9;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHReport 2005, 252
GRUR 2005, 258
wrp 2005, 99

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