Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 23.11.2004 (VI ZR 351/03)

   

Kurzleitsatz:
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Presseveröffentlichung


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 2005, 367

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