Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.11.2004 (2 ARs 356/04)

   

Kurzleitsatz:
Übertragung der Bewährungsaufsicht auf Wohnsitzgericht


Relevante Normen:
StPO § 462a Abs. 2 § 462 Abs. 2 § 453;



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