Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 15.09.2004 (2 StR 242/04)

   

Kurzleitsatz:
Exzess des Mittäters; Härteausgleich bei zwischenzeitlich vollstreckter Ersatzfreiheitsstrafe


Relevante Normen:
StGB § 25 Abs. 2 § 46 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2005, 261

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