Rechtsprechung:
BVerfG - Beschluß vom 15.02.2000 (2 BvR 1208/97)

   

Kurzleitsatz:
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Nötigung im Zuge einer Protestaktion


Relevante Normen:
BVerfGG § 79 Abs. 1 § 31; StGB § 240;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2000, 297

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