Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.11.2004 (BLw 14/04)

   

Kurzleitsatz:
Mitwirkung eines ausgeschiedenen Richters an einem nach der mündlichen Verhandlung ergehenden Beschluss


Relevante Normen:
ZPO § 309;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHReport 2005, 322
FamRZ 2005, 203

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang