Rechtsprechung:
BSG - Beschluß vom 08.09.2004 (B 6 KA 32/04 B)

   

Kurzleitsatz:
Nachweis der Erfüllung der apparativen Anforderungen, Herstellergewährleistung, Beweisantrag


Relevante Normen:
SGB V § 135 Abs. 2; SGG § 103 § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2;



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