Rechtsprechung:
LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 19.08.2004 (7 Ta 108/04)

   

Kurzleitsatz:
Keine Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei unbestimmtem Klageantrag zur Abrechnung von Arbeitsstunden und unbegründeten Anträgen zu weiteren Lohnzahlungen


Relevante Normen:
ZPO § 114 § 253 Abs. 2 Nr. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang