Rechtsprechung:
FG Köln - Beschluss vom 28.12.2004 (8 V 5111/04)

   

Kurzleitsatz:
Steuersatz bei Leistungen eines Partyservices


Relevante Normen:
UStG § 3 Abs. 9 Satz 4; UStG § 3 Abs. 9 Satz 5; UStG § 3 Abs. 9;



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