Rechtsprechung:
KG - Beschluss vom 22.03.2005 (1 W 263/04)

   

Kurzleitsatz:
Kein Recht eines Vereinsmitglieds zur Einlegung der weiteren Beschwerde im Registerverfahren wegen Mängeln des Zustimmungsbeschlusses nach § 13 UmwG bei Versäumnis der Frist nach § 14 Abs. 1 UmwG


Relevante Normen:
FGG § 20 Abs. 1; UmwG § 14 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2005, 940
FGPrax 2005, 175
KGReport 2005, 514
Rpfleger 2005, 441

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