Rechtsprechung:
OLG Dresden - Urteil vom 07.04.2005 (9 U 263/05)

   

Kurzleitsatz:
Einstweilige Verfügung gegen das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text


Relevante Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 906 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 2; ZPO § 935;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 2005, 1871

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