Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.03.2005 (24 W 21/05)

   

Kurzleitsatz:
Berücksichtigung des Berichtigungsbeschlusses bei Beurteilung der offenbaren Unrichtigkeit eines Urteils


Relevante Normen:
ZPO § 319;



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