Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.11.2004 (2 UF 213/04)

   

Kurzleitsatz:
Zur groben Unbilligkeit des Versorgungsausgleiches, wenn der Ausgleichsverpflichtete wegen der weiteren Kindesbetreuung in seinen Möglichkeiten bezüglich der Altersversorgung beeinträchtigt ist


Relevante Normen:
BGB § 1587c Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2005, 1839
OLGReport-Karlsruhe 2005, 287

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