Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.09.2004 (16 UF 88/04)

   

Kurzleitsatz:
Zur Vorrangigkeit der Betreuung eines Kindes durch die Großeltern vor einer Betreuung durch nicht familienangehörige Pflegepersonen


Relevante Normen:
BGB § 1632;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2005, 1501
OLGReport-Karlsruhe 2005, 290

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