Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Urteil vom 03.03.2005 (12 U 371/04)

   

Kurzleitsatz:
Zum Schadensersatz und zu den Voraussetzungen, unter denen der Unfallversicherer sich nach Treu und Glauben nicht auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung berufen darf


Relevante Normen:
AUB 88 (94) § 7; BGB § 242;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Karlsruhe 2005, 373
zfs 2007, 402

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