Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Urteil vom 17.02.2005 (12 U 309/04)

   

Kurzleitsatz:
Zur Gliedertaxe des § 7 Abs. 1 Satz 2a AUB bei Verlustes oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Gliedes


Relevante Normen:
AUB 94 § 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Karlsruhe 2005, 324
VersR 2005, 1070

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang