Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.05.2005 (IX ZR 209/01)

   

Kurzleitsatz:
Notarhaftung bei Beurkundung eines nicht dem Parteiwillen entsprechenden Grundstückskaufvertrages


Relevante Normen:
BNotO § 19 Abs. 1;



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